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10.März 2011 / Aktionsbündnis "Berlin genießt"
Initiative für Genuß Berlin e.V.
Rauchen in Rixdorf e.V.
Ostdeutscher Pfeifenraucherverband
Tabakskollegium Berlin
Bund mündiger Bürger - LV Brandenburg
Gemeinsame Pressemitteilung des Aktionsbündnisses "Berlin genießt":
"Eine Stadt für alle", aber nicht für Raucher!
Die Berliner Grünen treten zur Wahl des Abgeordnetenhauses im
September dieses Jahres nun doch mit der Forderung nach einer
Verschärfung der gesetzlichen Rauchverbote an. Am vergangenen
Wochenende lehnte die Mehrheit ihrer Landesdelegierten die
gemäßigte Position des Landesvorstandes ab, der es bei der
bisherigen Regelung des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes belassen
wollte.
Wörtlich heißt es im nun beschlossenen Wahlprogramm (auf Seite 20):
"Wir treten für einen konsequenten Nichtraucherschutz ein. Der Schutz vor dem Passivrauchen muss erweitert werden.
Dazu gehören auch ein konsequenter Arbeitsschutz in den
Krankenhäusern und der Gastronomie und ein Rauchverbot für
Kinderspielplätze..."
Welche Absichten im Kern hinter dieser allgemein
gehaltenen Formulierung stehen, zeigt der Vergleich mit dem Entwurf des
Wahlprogramms, mit welchem der Landesvorstand in die
Landesdelegiertenkonferenz ging. Dort fand man noch den Satz (auf Seite
21 in Zeile 583):
"Wir treten für einen konsequenten Nichtraucherschutz, wie er im Berliner Nichtraucherschutzgesetz geregelt ist, ein."
Die Befürchtungen des Aktionsbündnisses "Berlin genießt!" haben sich somit
bestätigt:
Die Grünen wollen auch in Berlin bayerische Verhältnisse
einführen, also das Rauchen in Gaststätten ausnahmslos
verbieten.
Daß die Berliner Kneipenkultur zerstört wird und die
Betreiber von Rauchergaststätten hierdurch ihre wirtschaftliche
Existenz verlieren, nehmen die Grünen bewußt in Kauf. Denn
ihnen geht es um anderes: Sie wollen mehr als ein Viertel der Berliner
Bevölkerung, nämlich die Raucher, die sich nicht umerziehen
lassen, vom öffentlichen Leben ausschließen. Denn wer
genießt, stört.
Also doch keine Stadt für alle - schade.
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29.November 2010 / BmB Vorstand
BmB-Brandenburg legt Beschwerde beim Presserat gegen "Focus
online" ein.
Gegen den Artikel „Raucher sind geschäftsschädigend“ der
Online-Ausgabe des „Focus“ vom 26.11.2010 hat der BmB-Brandenburg Beschwerde beim Presserat
eingelegt.
Der Focus hetzt in seinem Artikel gegen eine der größten
sozialen Gruppen in Deutschland und ruft dazu auf: „Unternehmer mit Ambitionen
sollten vor allem Nichtraucher einstellen“. Der „Focus“ betreibt damit eine existenzbedrohende
Diskriminierung gegen einen großen Teil der Bevölkerung, basierend auf unbelegte Behauptungen aus einer Pressemitteilung
der milliardenschweren Firma „TÜV-Rheinland Group“, die u.a. auch
Raucherentwöhnungsseminare anbietet.
Der BmB-Brandenburg ist über die neue „Qualität“ der Hetze
gegen Raucher durch die Gesundheitsindustrie und deren willfährigen Presse entsetzt
und erinnert an die Aussage des deutschen Dramatikers Rolf Hochhuth:
„Man wird Raucher nie ermorden, doch Teile unserer
Gesellschaft sind im Begriff, die Raucher schon ebenso zu verfolgen wie die
Nazis die Juden. Raucher sind, in zivilen Zeiten, immerhin, wenn auch niemand
sie jemals wird schlagen dürfen, ganz brauchbar als eine gar nicht so kleine
Gruppe von Sündenböcken.“
Die Beschwerde:
"Durch den Artikel des "Focus Online" wird die Ziffer 9* in
Verbindung mit Ziffer 12* des Ehrenkodex verletzt. Raucher werden pauschal als
„geschäftsschädigend“ und „unproduktiv“, „krank“ und „krankmachend“
dargestellt.
In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit ist dies eine existenzbedrohende
Diskriminierung einer großen sozialen Gruppe in Deutschland.
"Focus online" hat die Pressemitteilung der TÜV-Rheinland Group, ein
privates Unternehmen mit nach eigenen Angaben über 1 Mrd. Umsatz pro Jahr, das
auch Rauchentwöhnungsseminare anbietet, unrecherchiert übernommen. Hier sehen
wir ebenfalls die Verletzung des Ehrenkodex der Ziffern 2* und 7*.
Für die Behauptung der TÜV-Rheinland-Group „Raucher fallen an ihrem
Arbeitsplatz durchschnittlich 30 bis 40 Prozent häufiger durch Krankheit
aus" und „Außerdem sind sie oft weniger produktiv als ihre nichtrauchenden
Kollegen." fehlt jeglicher Beweis.
Ein Hinweis im Artikel auf mögliche Interessenkollisionen fehlt völlig."
*Ehrenkodex der deutschen Presse:
Ziffer 2 – Sorgfalt
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur
Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der
nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und
wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift
oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte
Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.
Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion
Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass
redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche
Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der
Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure
wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen
redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei
Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses
erkennbar sein.
Ziffer 9 – Schutz der Ehre
Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen
Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.
Ziffer 12 – Diskriminierungen
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner
Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe
diskriminiert werden.
Links:
Zum Presserat
Zum Beschwerdeformular
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