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Da wir ehrenamtlich für den Bund mündiger Bürger tätig sind,
sind Spenden für unsere Öffentlichkeitsarbeit willkommen.
Spendenkonto:
Konto-Nr.: 85858602
BLZ: 670 900 00
VR Bank Rhein-Neckar eG
Zweck: BmB Brandenburg
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen
Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische
Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen
veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g
berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- €
bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe
von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich
abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden,
soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden
ist.
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